A1- Bescheinigungen - Portal sv.net ist abgeschaltet
Die Ausfüllhilfe sv.net stand noch bis zum 30. Juni 2024 in eingeschränktem Umfang zur Verfügung und wurde zum 1. Juli 2024 abgeschaltet.
Bisher konnten Bescheinigungen aus dem A-1 Verfahren und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch in sv.net abgerufen werden. Seit 24.06.2024 können für alle Fachverfahren keine Rückmeldungen der zuständigen Sozialversicherungsträger mehr abgerufen werden.
Wie geht es weiter? Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur A-1 Bescheinigung
Quelle: TK Auslandsbrief
(BHI NL 06/2024)