Flagge Tschechien
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Coronavirus - Aktuelle Situation in Tschechien

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen in dieser dynamischen Situation kurzfristig ändern können und keine Gewähr für den hier bereitgestellten Informationsstand übernommen wird. Stand 21.03.2022


Einreise nach Tschechien

Seit dem 18.3.2022 gelten neue, vereinfachte Einreisebestimmungen in die Tschechische Republik:

Die Einreise aus einem EU-Land in die Tschechische Republik ist für EU-Staatsbürger wieder uneingeschränkt möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Nicht-EU-Land aufgehalten haben (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sind EU-Ländern/-Bürgern gleichgestellt).

Ausführliche Informationen auf Englisch findet man auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik. 

Für die Einreise aus Drittländern nach Tschechien bestehen weiterhin Einreisebestimmungen. Gerne informieren wir Sie bei Bedarf.



Meldepflichten bei der Ausführung von Aufträgen in Tschechien

Unabhängig der Corona-Pandemie gelten Meldepflichten, wenn Sie als Handwerksbetrieb einen Auftrag im Ausland ausführen. Wir informieren Sie gerne über gewerberechliche Bestimmungen (z.B. Dienstleistungsanzeige), Entsendemeldungen, notwendige Unterlagen vor Ort, etc.



Rückkehr nach Deutschland - Einreise nach Bayern

Tschechien gilt seit 03.03.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet.

Für die Rückkehr nach Bayern gilt die Coronavirus - Einreiseverordnung. Detaillierte Informationen zur Rückkehr nach Deutschland  - Einreise aus Hochrisikogebieten finden Sie auf unserer Internetseite "Coronavirus - Auswirkungen auf Auslandsaufträge". Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu den Bestimmungen für Grenzpendler oder Mitarbeiter,  die von einem Einsatz in Tschechien zurückkehren.



Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen in Tschechien

Beim Besuch von Hotels-, Gastro- und Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Sportveranstaltungen sind keine Impfzertifikate oder Nachweise einer Genesung von Corona mehr notwendig.

Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in medizinischen und sozialen Einrichtungen.

Die Selbstisolation wegen einer Corona-Infektion dauert derzeit sieben Tage. Nach einem Risikokontakt ist keine Quarantäne mehr vepflichtend.

Seit dem 19. Februar gilt keine Testpflicht am Arbeitsplatz mehr.



Ihre Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe

Irena Novotná, die deutschsprachige Leiterin unserer Repräsentanz Tschechien, steht den bayerischen Handwerksbetrieben für Fragen gerne zur Verfügung.

Leider können wir aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen keine Auskünfte zu Privatreisen nach Tschechien oder damit einhergehenden Fragestellungen geben.

Irena Novotná

Leiterin der Repräsentanz Tschechien

Tel. +420 221 490-316

i.novotna--at--bh-international.de

Hinweis: Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist ausgeschlossen.