Entsendung- neue Informationspflichten seit 1.August 2022
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurde das deutsche Nachweisgesetz geändert und kann auch Entsendungen betreffen.
So sollen in Entsendeverträgen für die Mitarbeiter ab einer Dauer von 4 Wochen die besonderen Modalitäten des Auslandseinsatzes unter Beachtung des Arbeitsrechts im Gastland enthalten sein, wie beispielsweise:
- welche Aufgaben kommen auf den Arbeitnehmer zu und wem ist er unterstellt
- der Arbeitsalltag im Ausland sollte klar beschrieben sein
- wie viel verdient der Arbeitnehmer im Ausland
- welche Zulagen wurden vereinbart
- welche auslandsbezogenen Mehrkosten können anfallen
- im Falle höherer Lebenshaltungskosten im Ausland sind Arbeitgeber zum Ausgleich verpflichtet
- möglicher Risikozuschlag in Ländern mit geringeren Sicherheitsstandards oder besonderen klimatischen Bedingungen
- Arbeitszeit und Urlaub usw.
Quelle: Techniker Krankenkasse, EUR-Lex