Luxemburg- Erleichterungen bei Entsendungen
Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes ausnahmslos bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im Online-Verfahren melden, zahlreiche Dokumente im Entsendeportal hochladen und der ITM im Rahmen einer monatlichen Meldung Dokumente zur Entlohnung der Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Wie das EIC Trier berichtet, hat Luxemburg ab Januar 2023 nun die Entsendeauflagen erleichtert und die Dokumente, die im Online-Portal der ITM hochzuladen sind, reduziert. So entfallen fortan das Gesundheitszeugnis und der Befähigungsnachweis für die entsandten Mitarbeiter gleichermaßen wie die im Oktober 2021 eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister. Zudem müssen im Entsendeportal auch keine Angaben mehr zum Auftraggeber gemacht werden. Die Rubrik zum Einsatz von Unterauftragnehmern, Leiharbeitnehmern sowie zum Rückgriff auf Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen.
Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen, und zwar die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag und die Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer sowie eine Kopie des Auftrags. Der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen ist auch in der Entsendemitteilung anzugeben.
Quelle: EIC Trier
(BHI NL 02/2023)