Neue EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr seit 07.Juni in Kraft
Die Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gewährleistet u.a. einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorgt für Klarheit bei den Regeln im Falle von Beschwerden. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden.
Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen.
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Quelle: Nachrichten der EU-Kommission
(BHI NL 06/2023)