Neues Registrierungsportal für die Arbeitnehmerentsendung nach Tschechien
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Neues Registrierungsportal für die Arbeitnehmerentsendung nach Tschechien
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Vorschriften bei der Meldung von Arbeitnehmerentsendungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung nach Tschechien.
Diese Änderung wurde auch im Zusammenhang mit der Initiative der EU-Kommission zu einer EU-einheitlichen Entsendemeldung, der sog. eDeclaration, erarbeitet. Ziel dieser Initiative ist es, das Entsendeverfahren zu vereinfachen. So wurde in einer gemeinsamen Absichtserklärung von Tschechien, Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, und Ungarn beschlossen, dass die abgefragten Angaben in der Entsendemeldung auf ein festgelegtes Mindestmaß reduziert werden. Dies wurde von Tschechien nun mit der Einführung des neuen Portals umgesetzt.
Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien können seit dem 1. Juli 2024 nur über das neue Registrierungsportal gemeldet werden. Das Registrierungsportal ist auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde unter Entsendung von Arbeitnehmern zu finden.
Die Einführung des neuen Meldeportals hat zu einigen Änderungen geführt:
- Neu zuständig für die Entsendemeldung ist nun die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde und nicht mehr die regionalen Arbeitsämter
- Die Übermittlung der Meldung ist nun ohne elektronische Signatur oder tschechische Datenbox möglich
- Auf dem neuen Portal muss der Arbeitgeber zunächst ein Konto eröffnen und kann dann alle Entsendemeldungen abgeben
- Die Entsendemeldung ist in vier Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, tschechisch, polnisch
Alle neuen Meldungen müssen ausschließlich über das neue Registrierungsportal erfolgen. Nur die über dieses Portal eingereichten Meldungen sind gültig!
Das bisher verwendete Online-Meldeformular sowie das Meldeformular im PDF-Format für die Entsendemeldungen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist nicht mehr erreichbar.
Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe
Als Handwerksbetrieb steht Ihnen bei Fragen zur Entsendemeldung weiterhin Irena Novotná von der Repräsentanz von Bayern Handwerk International in Tschechien (BHI Prag) zur Verfügung. Neben der Entsendemeldung müssen die meisten Handwerksbetriebe auch gewerberechtliche Bestimmungen beachten und eine Dienstleistungsanzeige abgeben. Für diese Meldepflicht bietet BHI Prag für bayerische Handwerksbetriebe eine vertiefte Beratung an, die auch die Vorbereitung und Übermittlung der Dokumente in tschechischer Sprache für die Firmen umfasst.
Gerne können Sie unseren aktualisierten Länderleitfaden "Bau- und Montageleistungen deutscher Handwerksbetriebe in Tschechien", den wir zusammen mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erstellt haben, auf unserer Homepage bestellen: Publikationen
Kontakt:
Irena Novotná
Bayern Handwerk International
Leiterin der Repräsentanz Tschechien
Tel. +420 221 490-316
i.novotna@bh-international.de
Quelle: Tschechische Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde
(BHI NL 06/2024)