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Niederlande: Neue Meldepflicht seit 1. März 2020

Für entsandte Mitarbeiter und Selbständige in bestimmten Branchen

Seit 1. März 2020 gelten in den Niederlanden neue Meldepflichten bei Entsendungen. Darüber hat die Deutsche Außenhandelskammer (AHK) Niederlande informiert. Neu ist unter anderem, dass die Meldepflicht auch für Selbständige u. a. aus dem Baugewerbe verpflichtend ist. Entsendungen von Arbeitskräften in die Niederlande müssen über die Webseite https://deutsch.postedworkers.nl gemeldet werden.



Lesen Sie in der Meldung der AHK Niederlande, was sich noch geändert hat:

(…) Meldungen von Einsätzen ab 01.03.2020 waren ab 1. Februar möglich. Das entsendende Unternehmen hat seinem in den Niederlanden ansässigen Auftraggeber eine Abschrift der Meldung zur Verfügung zu stellen. Dieser muss die Abschrift prüfen und der Aufsichtsbehörde etwaige Unrichtigkeiten melden.

(…) Die neuen Entsendebestimmungen beinhalten auch das Mitführen von Unterlagen (wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, A1-Bescheinigungen etc.). Außerdem muss ein Ansprechpartner in den Niederlanden als Kontaktperson für die niederländische Aufsichtsbehörde benannt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die BHI-Außenwirtschaftsberatung gerne zur Verfügung.



Quelle: AHK Niederlande