Vereinigtes Königreich: CE-Kennzeichnung gilt weiterhin für Bauprodukte

Die britische Regierung kündigt an, die geplante Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung auszusetzen. 

Nach dem Brexit sollte das UKCA-Label die CE-Kennzeichnung ersetzen. Für Bauprodukte galt bisher eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Danach hätten Exporteure die neuen UKCA-Kennzeichnungspflichten beachten müssen. Diese Umstellung ist vorerst vom Tisch. Das verkündete die Staatssekretärin für Gebäudesicherheit, Rushanara Ali, am 2. September 2024 im britischen Unterhaus. Bauprodukte sollen somit weiterhin mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können. 

Die Staatssekretärin begründete den Schritt mit unzureichenden Kapazitäten bei Prüfinstituten, die Bauprodukte zertifizieren und Konformitätsbewertungen durchführen können. Ist eine Konformitätsbewertung durch ein Prüfinstitut vorgeschrieben, muss diese durch eine Notifizierte Stelle (Approved Body) mit Sitz in Großbritannien erfolgen. EU-Zertifikate können bei Bauprodukten nicht als Grundlage für die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden. Die Umstellung auf UKCA hätte somit Handelshemmnisse und negative Auswirkungen auf die Versorgung mit Bauprodukten auf dem britischen Markt nach sich gezogen. 

Gleichzeitig erläuterte Ali, dass es eine grundsätzliche Reform des Regulierungssystems für Bauprodukte geben solle. Dabei plant die Regierung, die Empfehlungen aus dem Grenfell-Untersuchungsbericht zu berücksichtigen. Bei einem Brand in einem Hochhaus, dem sogenannten Grenfell Tower, waren 2017 insgesamt 72 Menschen zu Tode gekommen. Sollte es im Zuge der Reform zu Änderungen bei der Anerkennung der CE-Kennzeichnung kommen, sicherte sie Übergangsfristen von mindestens zwei Jahren zu

Für zahlreiche andere Produkte hatte die britische Regierung bereits im August 2023 angekündigt, die CE-Kennzeichnung weiterhin anzuerkennen. Für Bauprodukte galten jedoch separate Regelungen. 

Quelle: GTAI

(BHI NL 09/2024)