Was müssen Arbeitgeber mit der A1-Bescheinigung machen?

Als Arbeitgeber müssen Sie die A1-Bescheinigung so schnell wie möglich an Ihre entsendeten Mitarbeitenden weiterleiten und eine Kopie in der Personalakte ablegen. 

Wie lange muss die A1-Bescheinigung in der Personalakte aufbewahrt werden?

Die Bescheinigung müssen Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt (§28f und §28p SGB IV).

Tipp: Geben Sie Ihren Mitarbeitenden für den Auslandseinsatz einen Farbausdruck mit. Das ist zwar nicht verpflichtend, aber praktisch. Denn: Bei Kontrollen im Ausland wird eher ein Ausdruck in Farbe akzeptiert.

Quelle: Techniker Krankenkasse

(BHI NL 08/2024)